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   OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01   

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OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01 (https://dejure.org/2002,16652)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.06.2002 - 3 B 398/01 (https://dejure.org/2002,16652)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 (https://dejure.org/2002,16652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsPolG § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 26 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung); Voraussetzung einer polizeirechtlichen Sicherstellung eines Fahrzeugs; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Sicherstellung; Schutzcharakter bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.06.2002 - 3 B 398/01
    Der Notwendigkeit eines solchen Nachforschungsversuches stehen damit einhergehende weitere und nicht absehbare zeitliche Verzögerungen entgegen (siehe dazu: BVerwG, Beschl. v. 6.7.1983, DVBl. 1983, 1066).
  • OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14

    Sicherstellung im Eigentümerinteresse; Wegfahrsperre; Parkplatz mit

    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002, SächsVBl. 2002, 268).

  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16

    Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz,

    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002 - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.1 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002, SächsVBl. 2002, 268).

  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20

    Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur;

    Solche Ermittlungen führen meist zu nicht absehbaren zeitlichen Verzögerungen, die mit dem Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr durch die Polizei und zudem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Polizeikräften nicht vereinbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 11. August a. a. O. Rn. 8; v. 15. August 2011 - 3 A 230/10 -, juris Rn. 4 m. w. N.; zum Abschleppen eines Kfz mit geöffneter Beifahrertür: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni - 3 B 398/01 -, juris Rn. 5).

    Sie ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei unter anderem die voraussichtliche Dauer der die Möglichkeit eines Schadenseintritts erhöhenden Umstände, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind (BVerwG, Beschl. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 A 224/14 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 26. Juni - 3 B 398/01 -, SächsVBl. 2002, 268).

  • OVG Sachsen, 15.08.2011 - 3 A 230/10

    Sicherstellung eines verschlossenen Fahrzeugs bei geöffnetem Fenster durch

    Für diese Prognose sind die Erkenntnismöglichkeiten maßgebend, die der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung gestanden haben (SächsOVG, Beschl. v. 26. Juni 2002, SächsVBl. 2002, 268; BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 1999, BayVBl. 2000, 380).
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